Betriebliche Altersvorsorge: mein Arbeitgeber gibt 40% dazu und warum ich trotzdem nachrechne
Ein Angestellter analysiert seine bAV und zeigt worauf man bei der Entgeltumwandlung achten muss.
5 Min. Lesezeit
1200 Wörter
1.4.2026
Mein Arbeitgeber bietet eine bAV an. 40% Zuschuss zum eingezahlten Betrag. Das klingt nach gratis Geld. Ich habe 200 Euro brutto pro Monat eingezahlt, der Arbeitgeber 80 Euro dazu. Nach 5 Jahren stehen 14.200 Euro auf dem Konto. Aber: die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis jetzt vs. Steuerbelastung bei Auszahlung später. Lohnt sich das wirklich? Ich heiße Stefan, 40, Bankkaufmann aus Mannheim.
Anwendung
Meine bAV:
Einzahlung brutto: 200/Monat
Arbeitgeberzuschuss: 80/Monat (40%)
Gesamt: 280/Monat
Mein netto-Verzicht: ~120 Euro/Monat (nach Steuer+SV-Ersparnis)
Arbeitgeber-Anteil: 80 Euro (gratis)
5 Jahre Laufzeit:
Eingezahlt brutto: 16.800
Konto-Stand: 14.200 (nach Kosten)
Rendite: ~2,8% p.a.
Im Investmentrechner:
Alternative: 120 netto/Monat in ETF:
5 Jahre, 7% p.a.: 8.570 Euro
Davon nach Steuer: ~7.400
bAV: 14.200 (aber voll steuerpflichtig bei Auszahlung)
Nach Steuer (voraussichtlich 30%): ~9.940
bAV gewinnt um 2.540 Euro. Aber nur wegen des Arbeitgeberzuschusses.
Ohne Arbeitgeberzuschuss:
bAV: 200/Monat brutto, nach 5 Jahren ~8.500, nach Steuer ~5.950
ETF: 120/Monat netto, nach 5 Jahren ~7.400
Ohne Zuschuss verliert die bAV. Der Zuschuss ist alles.
Profi-Tipps
Nutze den Investmentrechner. Vergleiche bAV mit und ohne Arbeitgeberzuschuss. Ohne Zuschuss lohnt sich die bAV fast nie.
Arbeitgeberzuschuss ab 2022: Pflicht bei Entgeltumwandlung. Mindestens 15% des eingezahlten Betrags. Verhandle mehr.
Die bAV ist unvererbbar und nicht veräußerbar. Das Geld ist weg wenn du kündigst. Nur bei Arbeitgeberwechsel kann man es mitnehmen.
Häufige Fehler
Der größte Fehler: bAV ohne Arbeitgeberzuschluss abschließen. Ohne Zuschuss ist die Rendite nach Kosten und Steuer oft negativ.
Der zweite Fehler: die spätere Steuerlast vergessen. In der Auszahlung ist die bAV voll steuerpflichtig plus Sozialversicherung.
Der dritte Fehler: nicht kündigen wenn sich der Arbeitgeberzuschuss ändert. Wenn du den Job wechselst und der neue AG keinen Zuschuss gibt, ist die bAV oft ein Verlustgeschäft.